Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Vermietung von Möbeln und Zubehör. Stand 2026-09-05.
Zur MietanfrageVermieter
Mietmöbel von Buurnhoff
Inhaber: Alexander Schröder
Im Wiesengrund 29
28879 Grasberg
Deutschland
Telefon: +49 162 9775719
E-Mail: [email protected]
Name und Anschrift werden auch für das Impressum gebraucht und stehen dort wortgleich.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Möbeln und Zubehör zwischen Mietmöbel von Buurnhoff und dem Mieter. „Wir" sind im Folgenden der Vermieter, „Sie" der Mieter.
(2) Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer bei Abschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Einzelne Regelungen gelten nur für die eine oder die andere Gruppe; das ist dort jeweils angegeben.
(3) Diese Bedingungen werden Bestandteil des Vertrags, wenn wir in unserem Angebot auf sie hinweisen und sie Ihnen zu diesem Zeitpunkt zugänglich sind. Eigene Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zugestimmt haben.
(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag (§§ 535 ff. BGB).
§ 2 Wie der Vertrag zustande kommt
(1) Die Darstellung der Mietmöbel auf unserer Website ist kein Angebot, sondern die Aufforderung, uns eine Anfrage zu schicken.
(2) Mit dem Absenden des Anfrageformulars geben Sie eine unverbindliche Anfrage ab. Es entsteht dadurch kein Vertrag, und die angefragten Möbel sind für Ihren Termin noch nicht reserviert.
(3) Der Betrag, den das Formular anzeigt, ist ein Richtwert, nicht der Endpreis. Er enthält keine Posten, die dort mit „auf Anfrage“ ausgewiesen sind. Was Ihre Feier am Ende kostet, steht in unserem Angebot nach Absatz 5.
(4) Die E-Mail, die Sie unmittelbar nach dem Absenden erhalten, bestätigt nur, dass Ihre Anfrage bei uns angekommen ist. Sie ist keine Annahme und keine Zusage.
(5) Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns persönlich zurück. Unser Angebot geben wir in Textform ab, in der Regel per E-Mail. Es nennt die Möbel und ihre Stückzahl, den Mietzeitraum, ob geliefert oder abgeholt wird, ob wir auf- und abbauen, und den Gesamtpreis.
(6) Der Mietvertrag kommt zustande, sobald
- Sie unser Angebot in Textform annehmen, oder - wir eine von Ihnen in Textform erklärte Bestellung in Textform bestätigen.
Maßgeblich ist in beiden Fällen der zuletzt in Textform ausgetauschte Stand. Erst ab diesem Zeitpunkt sind beide Seiten gebunden und die Möbel für Sie reserviert.
(7) An unser Angebot halten wir uns 7 Tage gebunden, gerechnet ab dem Tag, an dem wir es abgeschickt haben. Danach fragen Sie bitte kurz nach, ob der Termin noch frei ist.
(8) Was am Telefon besprochen wird, halten wir anschließend in Textform fest, damit beide Seiten denselben Stand haben.
§ 3 Mietzeit und Miettag
(1) Ein Miettag umfasst 24 Stunden, gerechnet ab der vereinbarten Übergabe. Ein angefangener Miettag zählt als voller Miettag.
(2) Der Mietzeitraum ergibt sich aus dem bestätigten Angebot. Anlieferungstag und Abholtag zählen beide mit; wer an einem Tag bringen und am selben Tag abholen lässt, mietet einen Tag.
(3) Stehen im Angebot keine Uhrzeiten, sprechen wir Anlieferung und Abholung vorher kurz ab.
(4) Wollen Sie die Möbel länger behalten als vereinbart, sagen Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid. Wir prüfen, ob der Termin frei ist, und bestätigen die Verlängerung in Textform. Jeder zusätzliche Miettag wird nach der Staffel in § 4 Absatz 1 berechnet, gezählt ab dem ersten Miettag des gesamten Zeitraums.
§ 4 Preise und Umsatzsteuer
(1) Die auf der Website angegebenen Preise sind Tagespreise je Möbelstück und gelten für den ersten Miettag. Der zweite Miettag wird mit 65 Prozent des Tagespreises berechnet, jeder weitere Miettag mit 50 Prozent. Ein Möbelstück zu 10 € kostet danach an zwei Miettagen 16,50 € und an drei Miettagen 21,50 €. Die jeweils gültigen Anteile stehen auf der Website beim Mietsortiment.
(2) Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG berechnen wir keine Umsatzsteuer. Alle genannten Beträge sind Endpreise. Ein Umsatzsteuerausweis erfolgt nicht.
(3) Zur Miete kommen die Kosten für Lieferung sowie für Auf- und Abbau hinzu, soweit vereinbart. Sie fallen einmal je Auftrag an, unabhängig davon, wie viele Miettage vereinbart sind.
(4) Die Lieferkosten richten sich nach der Entfernung zwischen unserem Standort in Grasberg und dem Veranstaltungsort, gerechnet nach Luftlinie. Zurzeit beträgt der Mindestpreis 15 € und deckt rund 6 Kilometer ab; für jeden weiteren Kilometer kommen 2,50 € hinzu. Bringen und Abholen sind darin enthalten. Die jeweils gültigen Sätze stehen auf der Website; verbindlich ist der Betrag, den unser Angebot nennt.
(5) Auf- und Abbau übernehmen wir auf Wunsch gegen Aufpreis. Bei der großen Holztafel ist der Aufbau im Mietpreis enthalten.
(6) Preisänderungen berühren bereits geschlossene Verträge nicht.
§ 5 Zahlung
(1) Die Miete zahlen Sie wahlweise bar bei der Anlieferung oder per Überweisung. Bei Überweisung muss der Betrag spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Termin bei uns eingegangen sein.
(2) Fällig ist jeweils der volle Betrag nach Absatz 1. Anzahlung und Kaution erheben wir nicht.
(3) Kommen Sie mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Lieferung, Abholung, Auf- und Abbau
(1) Wir liefern in Grasberg und im Umland, im Umkreis von rund 30 Kilometern. Weiter entfernte Orte beliefern wir auf Anfrage.
(2) Zum vereinbarten Termin muss die Lieferadresse mit einem Transporter erreichbar sein und die Stellfläche frei, tragfähig und zugänglich. Sorgen Sie bitte dafür, dass zur vereinbarten Zeit jemand vor Ort ist, der die Möbel entgegennimmt.
(3) Ist das nicht der Fall, warten wir eine angemessene Zeit. Müssen wir unverrichteter Dinge wieder abfahren oder ein zweites Mal anfahren, berechnen wir dafür den vereinbarten Lieferpreis ein weiteres Mal, mindestens jedoch 15 €. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(4) Sollen wir die Möbel ohne Ihre Anwesenheit abstellen, muss das vorher vereinbart sein. Ab dem Abstellen tragen Sie das Risiko für Beschädigung, Verlust und Diebstahl.
(5) Bauen wir nicht auf, bauen Sie selbst auf und ab. Achten Sie dabei auf einen ebenen, tragfähigen Untergrund und auf sicheren Stand. Für Pavillons gelten zusätzlich die Regeln in § 7 Absatz 3.
(6) Abholung durch Sie ist nach Absprache möglich. Bringen Sie ein geeignetes Fahrzeug mit und sichern Sie die Ladung; beim Verladen helfen wir mit. Für den Transport in beide Richtungen sind Sie verantwortlich. Ausgenommen ist die große Holztafel: sie liefern und stellen ausschließlich wir, ihr Aufbau ist im Mietpreis enthalten.
(7) Die genaue Abholadresse nennen wir mit der Terminbestätigung.
§ 7 Ihre Pflichten während der Mietzeit
(1) Behandeln Sie die Möbel sorgfältig und benutzen Sie sie nur so, wie sie gedacht sind. Die Möbel bleiben unser Eigentum.
(2) Stellen Sie die Möbel auf einem ebenen, tragfähigen Untergrund auf und schützen Sie sie vor Diebstahl und, soweit möglich, vor Witterung.
(3) Für Pavillons gilt zusätzlich: Sie müssen standsicher verankert oder beschwert sein. Ab Windstärke 6, also bei starkem Wind um 40 km/h, sowie über Nacht ist der Pavillon abzubauen. Grills, Heizpilze und andere Feuer- oder Hitzequellen sind unter dem Pavillon untersagt.
(4) Bitte verändern Sie die Möbel nicht. Bohren, Schrauben, Lackieren, Bekleben und Ähnliches sind nicht gestattet.
(5) Eine Weitervermietung oder eine Überlassung an Dritte ist nur mit unserer Zustimmung in Textform zulässig. Ein Wechsel des Aufstellorts ist vorher mit uns abzusprechen.
(6) Schäden, Verlust und Diebstahl melden Sie uns bitte unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe.
(7) Erlaubnisse, die für Ihre Veranstaltung nötig sind, etwa für die Nutzung öffentlicher Flächen, holen Sie selbst ein.
(8) Zeigen sich Mängel an den Möbeln, sagen Sie uns bitte sofort Bescheid, damit wir sie beheben oder Ersatz bringen können.
§ 8 Rückgabe
(1) Zum Ende der Mietzeit stehen die Möbel vollzählig und im vereinbarten Zustand an der Übergabestelle bereit. Klappbare Möbel sind zusammengelegt und gestapelt.
(2) Die Möbel sind frei von grobem Schmutz und von Speiseresten zurückzugeben. Eine Reinigung, die darüber hinausgeht, erwarten wir nicht.
(3) Sind Planen wetterbedingt nass, ist das kein Mangel. Sagen Sie uns in diesem Fall bitte Bescheid, damit wir sie zeitnah trocknen können.
(4) Veränderungen und Verschlechterungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, haben Sie nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Normale Gebrauchsspuren sind mit der Miete abgegolten.
(5) Sind die Möbel bei der Rückgabe so verschmutzt, dass wir sie vor der nächsten Vermietung reinigen müssen, berechnen wir 25 € je angefangene Stunde. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(6) Geben Sie die Möbel verspätet zurück, gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Nutzungsentschädigung (§ 546a BGB). Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 9 Beschädigung und Verlust
(1) Für Schäden und für den Verlust der Mietsache haften Sie nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit Sie oder Personen, denen Sie die Möbel überlassen haben, die Ursache zu vertreten haben. Das gilt auch für Ihre Gäste.
(2) Ausgenommen ist die normale Abnutzung nach § 8 Absatz 4.
(3) Lässt sich ein beschädigtes Stück reparieren, tragen Sie die Reparaturkosten. Ist es zerstört oder abhandengekommen, tragen Sie den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen gebrauchten Stücks.
(4) Können wir ein Möbelstück wegen der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung vorübergehend nicht vermieten, können wir den dadurch entstandenen Mietausfall verlangen, soweit wir ihn nachweisen.
(5) Ihnen bleibt in allen Fällen dieses Paragraphen der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Eine eigene Versicherung ist für die Miete keine Voraussetzung. Viele Privathaftpflichtversicherungen decken Schäden an gemieteten Sachen ab. Ein Blick in die eigene Police vor der Feier lohnt sich.
§ 10 Absage durch den Mieter
(1) Bis zum Vertragsschluss nach § 2 Absatz 6 können Sie jederzeit und kostenfrei absagen. Es gibt bis dahin keinen Vertrag.
(2) Nach dem Vertragsschluss ist eine Absage nur nach Vereinbarung möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 11 bleibt davon unberührt.
(3) Sagen Sie nach dem Vertragsschluss ab, berechnen wir einen Anteil der vereinbarten Miete:
Absage: Was wir berechnen
bis 14 Tage vor der Anlieferung: nichts
13 bis 3 Tage vor der Anlieferung: 25 % der vereinbarten Miete
ab 2 Tage vor der Anlieferung: 50 % der vereinbarten Miete
(4) Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(5) Können wir die Möbel für Ihren Termin anderweitig vermieten, entfällt der Betrag nach Absatz 3 in dem Umfang, in dem uns dadurch kein Schaden entsteht.
(6) Das Wetterrisiko tragen Sie. Für Regen und Wind halten wir Pavillons bereit; sprechen Sie uns rechtzeitig an, wenn Sie kurzfristig ein Dach brauchen. Eine Absage wegen des Wetters richtet sich nach Absatz 3.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Sind Sie Verbraucher und ist der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande gekommen, also per E-Mail oder Telefon, ohne dass wir uns persönlich getroffen haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
(2) Frist, Beginn, Form und Folgen des Widerrufs stehen in der Widerrufsbelehrung. Diese und das Muster-Widerrufsformular schicken wir Ihnen zusammen mit unserem Angebot und halten beides auf der Website bereit.
(3) Liegt Ihr Mietzeitraum ganz oder teilweise innerhalb der Widerrufsfrist, liefern wir nur, wenn Sie das ausdrücklich verlangen. Widerrufen Sie danach, ersetzen Sie uns den Wert dessen, was wir bis zum Widerruf bereits geleistet haben.
(4) Sind Sie Unternehmer im Sinne von § 1 Absatz 2, etwa eine Firma oder ein unternehmerisch handelnder Verein, besteht kein Widerrufsrecht. Für Sie gilt § 10.
§ 12 Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir unbeschränkt, ebenso bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
(4) Für die Veranstaltung selbst, für die Aufsicht über Ihre Gäste und für die Einhaltung der Sicherheitshinweise nach § 7 sind Sie verantwortlich.
(5) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Wenn wir nicht liefern können
(1) Können wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht oder nicht vollständig liefern, etwa bei Unwetter, Unfall oder Ausfall des Fahrzeugs, sagen wir Ihnen das unverzüglich und bieten, wenn möglich, gleichwertigen Ersatz an.
(2) Ist Ersatz nicht möglich, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge erstatten wir unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach § 12.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Formabrede.
(3) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag unser Geschäftssitz. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).
(5) Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand dieser Fassung: 27.08.2026